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Ansprechpartner/-innen
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Birgit Funke
Telefon 02261/88-1117
Fax 0226188-972-1117
E-Mail birgit.funke@obk.deZimmer: 11-09
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Melanie Krull
Telefon 02261/88-1130
Fax 0226188-972-1130
E-Mail melanie.krull@obk.deZimmer: 11-07
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Anke Marie Pfeiffer
Telefon 02261/88-1114
Fax 02261/88-972-1114
E-Mail marie.pfeiffer@obk.deZimmer: 11-09
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Annika Budde
Telefon 02261/88-1131
Fax 02261/88-972-1131
E-Mail annika.budde@obk.deZimmer: 11-07
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
- Beihilfe
Online-Dienste
Beihilfe / Beihilfestelle
Aktueller Hinweis zur Kostendämpfungspauschale:Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant mit dem "Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften", die Kostendämpfungspauschale ab 2022 entfallen zu lassen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll dem Landtag in Kürze im Rahmen eines Gesetzespakets zur Anpassung der Beamten-Alimentation zugeleitet werden. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Inkrafttreten der beabsichtigten Änderung wird die bisherige Rechtslage weiterhin angewendet. Damit wird auch die Kostendämpfungspauschale für Aufwendungen in Abzug gebracht, die ab dem 1. Januar 2022 in Rechnung gestellt werden. Soweit die geplanten Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, wird die für das Jahr 2022 gegebenenfalls einbehaltene Kostendämpfungspauschale wieder ausgezahlt.
Vor diesem Hintergrund sind Widersprüche gegen den Abzug der Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 nicht erforderlich.
In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen gewährt. Beihilfeanträge sind schriftlich zu stellen.
Die Zuständigkeiten in der Beihilfestelle des Oberbergischen Kreises sind nach Buchstaben wie folgt aufgeteilt:
A - En | Telefon: 02261 88-1130 (Melanie Krull) (zu erreichen montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) |
Er - Lud | Telefon: 02261 88-1131 (Annika Budde) |
Luf - Schu | Telefon: 02261 88-1114 (Anke Marie Pfeiffer) |
Schw - Z | Telefon: 02261 88-1117 (Birgit Funke) (zu erreichen montags bis donnerstags) |
Persönliche oder telefonische Kontaktaufnahmen zu den Ansprechpartnerinnen der Beihilfestelle sind zusätzlich zu folgenden Zeiten möglich:
Montag und Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag keine Sprechzeiten
Ab 01.01.2020 haben sich Neuerungen im Beihilferecht ergeben, die Sie hier abrufen können.
Allgemeiner Hinweis:
Zum Jahreswechsel und im Juli eines jeden Jahres verzeichnet die Beihilfestelle des Oberbergischen Kreises erfahrungsgemäß einen besonders hohen Eingang an Beihilfeanträgen.
Dadurch kann sich die Bearbeitung verzögern. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung oder planen längere Bearbeitungszeiten ein.
Anträge auf Abschläge und hohe Aufwendungen über 5.000 € werden vorrangig bearbeitet.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Welche Unterlagen benötige ich?
Senden Sie folgende Unterlagen an die zuständige Zentrale Scanstelle Beihilfe:
- Beihilfeantrag
- Kopien bzw. Durchschriften der Rechnungen bzw. Belege
- ggf. Anlage Pflege
- ggf. Unfallbericht als Anlage zum Beihilfeantrag
- Schreiben an die Beihilfestelle
Alle Merkblätter der Beihilfe finden Sie hier, die Vordrucke zur Beantragung können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen
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