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Ansprechpartner/-innen
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Peter Küster
Telefon 02261/88-6773
Fax 0226188-972-6773
E-Mail peter.kuester@obk.deZimmer: 10-06
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Sandra Kallwitz
Telefon 02261/88-6741
Fax 02261/88-972-6741
E-Mail sandra.kallwitz@obk.deZimmer: 10-16
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Wasserschutzgebiet
Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, für den Oberbergischen Kreis ist das die Bezirksregierung Köln und die Bezirksregierung Arnsberg. Dies geschieht durch ordnungsbehördliche Verordnung, die mit der Abgrenzung der Schutzzonen in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt werden.
Jedes dieser Wasserschutzgebiete ist in verschiedene Schutzzonen eingeteilt. Die Schutzzone I ist die sensibelste Zone. Bei Talsperren ist es die Wasserfläche plus einen 100 m breiten Landstreifen. Daran schließen sich die Schutzzonen II/IIa/IIb und die Schutzzonen III/IIIa/IIIb an.
Für jedes der einzelnen Wasserschutzgebiete liegt eine Wasserschutzgebietsverordnung vor, die die unterschiedlichsten Maßnahmen in den einzelnen Zonen als genehmigungspflichtig oder als verboten klassifiziert. Hierunter fallen z.B.: das Errichten von Gebäuden, das Abholzen von Wald, das Bauen von Straßen und Wegen.
Weitere Informationen
Die Mitarbeiter der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:
Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth | Herr Küster |
Reichshof, Wiehl | Frau Kallwitz |
Die Wasserschutzzonenkarten und – verordnungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde.