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Ansprechpartner/-innen
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Christoph Alteweier
Telefon 02261/88-6772
Fax 0226188-972-6772
E-Mail christoph.alteweier@obk.deZimmer: 10-17
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Violetta Binienda
Telefon 02261/88-6774
Fax 0226188-972-6774
E-Mail violetta.binienda@obk.deZimmer: 10-04
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Jessica Fabritius
Telefon 02261/88-6771
Fax 02261/88-972-6771
E-Mail jessica.fabritius@obk.deZimmer: 10-04
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
- Antrag - Erlaubnis Gewässerbenutzung / Bau Abwasserbehandlungsanlage
Merkblätter/Vordrucke
- Niederschlagswasser
- Heizöl
Verwandte Dienstleistungen
Häusliches Abwasser
Die Einleitung von gereinigtem häuslichem Abwasser in ein Oberflächengewässer bzw. in das Grundwasser stellt eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung dar. Ebenfalls bedarf der Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen für die Abwasserentsorgung einzelner Grundstücke im Außenbereich oftmals einer wasserrechtlichen Genehmigung. Für die Erteilung dieser Erlaubnis/Genehmigung ist die Untere Wasserbehörde zuständig.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?
Der Entwässerungsantrag ist mit den entsprechenden Antragsunterlagen über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung beim hiesigen Umweltamt vorzulegen.
Bei Einleitung in den Untergrund sind die Aufnahmefähigkeit des Bodens und die schadlose Beseitigung durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen. Neben den naturnahen Reinigungsverfahren (Pflanzenkläranlagen) kommen häufig auch technische Verfahren zum Einsatz. Zu den technischen Verfahren zählen z. B.: Wirbelschwebebettanlagen, SBR-Anlagen, Belebungsanlagen, Tropfkörperanlagen usw.
Vom Gesetzgeber wird nach Einbau der o.a. Anlagen ein Nachweis über einen abgeschlossenen Wartungsvertrag gefordert, der den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung der KKA entsprechend der DIN 4261 oder der jeweiligen Bauartzulassung sicherstellt.
(siehe Merkblätter / Vordrucke in der rechten Spalte)
Entstehen mir Kosten?
Die Leistung ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen
Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:
Lindlar, Marienheide, Gummersbach, Bergneustadt, Wiehl, Reichshof, |
Frau Binienda |
Radevormwald, Wipperfürth, Hückeswagen | Herr Alteweier |
Engelskirchen, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach | Frau Fabritius |