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Ansprechpartner/-innen
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Martin Weidenfelder
Telefon 02261/88-6230
Fax 0226188-972-6230
E-Mail martin.weidenfelder@obk.deZimmer: 1-13
Fritz-Kotz-Str. 17a
51674 Wiehl -
Andre Diederich
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- Wohnen, Umzug und Zuzug
Lebenslagen
Grundstücksvermessung
Die Vermessung dient der
- Einrichtung
- Fortführung und
- Erneuerung des Liegenschaftskatasters.
Eine Vermessung kann jeder Grundstückseigentümer - oder mit dessen Zustimmung auch jeder andere - persönlich oder schriftlich (formlos) beantragen, sofern dieser sich verpflichtet die Kosten zu tragen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Formloser schriftlicher oder persönlicher Antrag.
Entstehen mir Kosten?
Die Kosten für eine Vermessung richten sich nach der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW (VermGebO NW)
Weitere Einzelheiten auf telefonische Anfrage.
Rechtliche Grundlagen
Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW (VermGebO NW)