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Ansprechpartner/-innen
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Martin Weidenfelder
Telefon 02261/88-6230
Fax 0226188-972-6230
E-Mail martin.weidenfelder@obk.deZimmer: 1-13
Fritz-Kotz-Str. 17a
51674 Wiehl -
Andre Diederich
Telefon 02261/88-6233
Fax 02261/88-972-6233
E-Mail Andre.Diederich@obk.deZimmer: 1-18
Fritz-Kotz-Str. 17a
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- Wohnen, Umzug und Zuzug
Lebenslagen
Flurstücksgrenze Feststellung
Mit der Grenzvermessung werden
- einzelne Grenzzeichen überprüft,
- Abmarkungsmängel beseitigt,
- zurückgestellte Abmarkungen nachgeholt,
- gefährdete Grenzzeichen gesichert und verlegt,
- abgemarkte Grenzpunkte angezeigt,
- festgestellte Grundstücksgrenzen erneut abgemarkt und
- Grundstücksgrenzen festgestellt.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich oder schriftlich (formlos) erfolgen.
Entstehen mir Kosten?
Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Amtliche Grundstückswertermittlung in NRW und setzten sich zusammen aus der Grundaufwandspauschalen, einer Basisgebühr für die Grenzniederschrift, der Anzahl der untersuchten Grenzpunkte und einem vom Bodenrichtwert der Grundstücke im Vermessungsgebiet abhängigen Faktor.
Die Übernahme der Grenzvermessung in das Liegenschaftskataster erfolgt gebührenpflichtig.
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der neu abgemarkten bzw. bestätigten Grenzpunkte und demBodenrichtwert. Sie beträgt mindestens 400€.
Weitere Einzelheiten auf telefonische Anfrage.