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Vereinsregister Eintragung bei Anmeldung
Die Anmeldung zur Eintragung eines Vereins (e.V.) in das Vereinsregister erfolgt bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
Darüber hinaus kommt bei den
- Ausländervereinen (das sind Vereine, deren Mitglieder oder Vorstand sämtlich oder überwiegend Ausländer sind)
- und ausländischen Vereinen (das sind Vereine mit Sitz im Ausland, deren Organisationen oder Tätigkeit sich auf das Bundesgebiet erstrecken),
die Besonderheit hinzu, dass diese zusätzlich verpflichtet sind, sich innerhalb von zwei Wochen nach Gründung ihren Sitz bei der zuständigen Kreispolizeibehörde anzumelden.
Das gilt auch für Ausländervereine und ausländische Vereine, die sich nicht ins Vereinsregister eintragen lassen.
Bei der Eintragung des Vereines ist das persönliche Erscheinen eines Vorstandsmitgliedes zum Beratungsgespräch sinnvoll.
Der Termin sollte telefonisch abgestimmt werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Bearbeitung ist
- die Vorlage der Satzung des Vereines,
- der Niederschrift der Versammlungen oder
- eine Anzeige aus dem Vereinsregister
erforderlich. Dies gilt sowohl für die Neugründung, jede Änderung und die Auflösung des Vereins.
Muss ich Fristen beachten?
Jede Änderung sowie die Auflösung des Vereins ist der Kreispolizeibehörde innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen.
Änderungen im Vorstand oder der Vereinssatzung müssen schriftlich mitgeteilt werden.