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Ansprechpartner/-innen
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Angelika Meyer
Telefon 02261/88-5044
Fax 0226188-972-5044
E-Mail angelika.meyer@obk.deZimmer: 3-30
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Michaela Zenker
Telefon 02261/88-5046
Fax 0226188-972-5046
E-Mail michaela.zenker@obk.deZimmer: 3-29
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Adelaide Klein
Telefon 02261/88-5045
Fax 0226188-972-5045
E-Mail heidi.klein@obk.deZimmer: 3-30
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
- Vordruck - Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Merkblätter/Vordrucke
Förderung von Sozialmietwohnraum - Wohnungsbau
Mietpreisüberprüfung (nur öffentlich geförderten Wohnungsbau)
Das Land NW fördert den Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen durch zinsgünstige Darlehen.
Die so geförderten Wohnungen unterliegen einer Mietpreisbindung; sie dürfen nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch überlassen werden, als zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (sogenannte Kostenmiete).
Die auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermittelnde Kostenmiete wird im Rahmen der Wohnbauförderung vom Oberbergischen Kreis genehmigt. Die Einhaltung der Kostenmiete unterliegt der ständigen Kontrolle.
Bei gestiegenen laufenden Aufwendungen ist eine Neukalkulation und Erhöhung der Kostenmiete nach vorheriger Genehmigung auf Antrag möglich.
Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist dem vorzulegenden Antrag beizufügen.
Entstehen mir Kosten?
Für die Genehmigung entstehen jedoch Kosten gemäß der Gebührenordnung für den Oberbergischen Kreis.
Bitte informieren Sie sich über die Höhe gegebenenfalls telefonisch.