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Ansprechpartner/-innen
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Birgit Schätzmüller
Telefon 02261/88-3916
Fax 0226188-972-3916
E-Mail birgit.schaetzmueller@obk.deZimmer: 2-06
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung
Tote Tiere, Schlachtabfälle und Speisereste sind über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Ausnahmen gibt es für tote Hunde, Katzen und andere kleine Heimtiere; sie dürfen im Einzelfall vergraben werden. Speiseabfälle dürfen mit Genehmigung des Amtstierarztes an einen zugelassenen Erhitzungsbetrieb abgegeben und zu Futtermitteln verarbeitet werden.
Einzelne Tierkörper von Heimtieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) unterliegen nicht der Entsorgung in einer TBA, wenn sie
- auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z. B. Tierfriedhof) vergraben oder
- auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder
- durch Verbrennen in einer zugelassenen Anlage
beseitigt werden.
Auch Speiseabfälle aus gewerblichen Einrichtungen unterliegen den Bestimmungen des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und sind über die vorgenannte Firma zu entsorgen.
Jeder, der ein Tier hält oder besitzt und jeder Gewerbetreibende (Konzessionsinhaber eines Gastronomiebetriebes bzw. Schlachtstätte) hat der Firma SecAnim GmbH unverzüglich zu melden, wenn Tierkörper oder andere Speise- oder Schlachtabfälle angefallen sind.
Bei verendeten Rindern ist der Rinderpass unbedingt beizufügen!
Ansonstgen sind keine Unterlagen vorzulegen.
Bei der Abholung wird durch die Firma Sec-Anim ein Abholschein als Nachweis für den Verbleib des Tieres bzw. als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung ausgehändigt.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Tierkörper und Tierkörperteile (Schlachtabfälle) sind über die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA)
Firma
SecAnim GmbH
Brunnenstraße 138
44536 Lünen
Telefon Tierannahme: 02306 9270921
zu entsorgen.
Entstehen mir Kosten?
Für die Abholung werden Kosten nach der jeweils gültigen Gebührensatzung der TBA fällig.