- Aktuelles
- Anliegen
-
Anliegen A - Z
- Anliegen
- Amt für Finanzwirtschaft
- Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Amt für Immobilienwirtschaft
- Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte
- Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
- Amt für Schule und Bildung
- Amt für Soziale Angelegenheiten
- Gesundheitsamt
- Gleichstellungsstelle
- Hauptamt
- Kreisbauamt
- Kreisordnungsamt
- Kreispolizeibehörde Direktion Zentrale Aufgaben
- Kreisjugendamt
- Kulturamt
- Kreis- und Regionalentwicklung
- Leitungsstab
- Personalamt
- Rechtsamt
- Schulamt für den Oberbergischen Kreis
- Straßenverkehrsamt
- Umweltamt
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Digitale Angebote
- Formulare
- Lebenslagen
- Mitarbeiter
- Anliegen
- Blutspendetermine im Oberbergischen Kreis
-
Anliegen A - Z
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität und Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Schule und Bildung
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Infos
- Impressum
Ansprechpartner/-innen
-
Beate Ufer
Telefon 02261/88-3915
Fax 0226188-972-3915
E-Mail beate.ufer@obk.deZimmer: 2-06
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
- Veterinär und Tiergesundheit
Lebenslagen
Haustierhaltung - Einreisebestimmungen für Haustiere
Einreisebestimmungen für Haustiere (Hunde und Katzen) können für die einzelnen Länder bei den jeweiligen Konsulaten bzw. Botschaften erfragt werden.
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises ausgestellt.
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erhalten Sie ohne vorherige Anmeldung montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 10:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung werden zumindest der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung, für einige Reiseländer noch zusätzliche Unterlagen benötigt (bitte informieren Sie sich vorher).
Das Haustier ist zu diesem Termin mitzubringen.
Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.
Entstehen mir Kosten?
Die Gebühr für eine amtstierärztliche Bescheinigung beträgt, abhängig von der Anzahl der Tiere, mindestens 20,00 €.