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Verkehrszeichen
Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen
Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach der Straßen-Verkehrsordnung (StVO).
Dies kommt zum Tragen bei der
- Einrichtung von Ampeln in Kreuzungsbereichen;
- Ausweisung von Sackgassen;
- Anordnung von Halteverboten;
- Fahrbahnmarkierungen und
- Einrichtung von Bushaltestellen.
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3653, 88-3618
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Für die Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof sind die Anträge bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Dem Antrag ist eine formlose Darstellung des Sachverhaltes beizufügen.