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Sachkundeprüfungen im Straßenpersonenverkehr
Mit Artikel 4 des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16.04.2021 wurde § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV geändert. Danach entfällt ab dem Inkrafttreten am 02.08.2021 der Nachweis der Ortskundeprüfung und wird durch einen Nachweis der Fachkunde ersetzt.
Aufgrund fehlender Regelungen hinsichtlich dieses kleinen Fachkundenachweises ist jedoch ab dem 02.08.2021 auf die erforderliche Ortskenntnis zu verzichten. Das Versäumnis des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers soll nicht zu Lasten der Antragsteller gehen. Diese Vorgehensweise besteht solange, bis die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und umgesetzt sind.
Neue Informationen erfolgen zu gegebener Zeit.
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3622
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de