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Fahrerkarte
Die Fahrerkarte erhält die Daten zur Identität des Fahrers, der zukünftig Lastkraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, welche mit einem digitalten Kontrollgerät ausgerüstet sind, führen will.
Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung der Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften. Sie ist in allen digitalen Kontrollgeräten einsetzbar und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Die Fahrerkarte wird in Nordrhein-Westfalen durch die Führerscheinstellen der Kreise oder kreisfreien Städte ausgegeben.
Weitere Informationen zur Fahrerkarte können Sie den Infos zu diesem Themenbereich entnehmen.
Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-3615
02261 88-3641
02261 88-3652
Zur Beantragung der Fahrerkarte hat der Antragsteller folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweis seiner Identität
- den Nachweis über seinen Wohnsitz (185 Tage im Jahr)
- den deutschen EU-Kartenführerschein als Nachweis für eine gültige Fahrerlaubnis
- sonstige Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder eines Mitgliedstaates des EWR, die dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 zu beachten sind
- ein aktuelles Lichtbild
- im Falle der Erneuerung oder Ersatzausstellung auf Grund von Beschädigung soweit möglich auch die alte Fahrerkarte.
Entstehen mir Kosten?
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden.