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Ansprechpartner/-innen
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Frau Czolbe
Telefon 02261/88-3208
Fax 0226188-972-3208
E-Mail czolbe01@obk.deZimmer: 1-05
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
- Bewachungsgewerbe - Meldung / Freigabe von Wachpersonen
Verwandte Dienstleistungen
Bewachungsgewerbe - Meldung / Freigabe von Wachpersonen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen erst als Wachpersonen beschäftigt werden, wenn diese zuvor von der zuständigen Behörde überprüft und freigegeben wurden.
Neue Wachpersonen sind nur noch über das BEWACHERREGISTER zu melden!
Welche Unterlagen benötige ich?
- Kopie vom gültigen Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder Nationalpass und Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
- Qualifikationsnachweis einer IHK (Unterrichtung oder Sachkunde) oder anderer anerkannter Nachweis (§ 8 Bewachungsverordnung - BewachV)
- ggf. Angabe über alle Wohnsitze der letzten 5 Jahre
Entstehen mir Kosten?
Die Prüfung der Zulassung von Wachpersonal ist gebührenpflichtig (zurzeit 60 - 500 Euro, je nach Aufwand).
Weitere Informationen
Alle Bewachungsunternehmen müssen sich zunächst im Bewacherregister erfassen, um Wachpersonen melden zu können.
Neue Mitarbeiter, die als Wachpersonen tätig werden sollen, müssen VOR Arbeitsbeginn überprüft und über das Bewacherregister freigegeben werden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bafa.de/
oder bei der oben genannten Ansprechpartnerin.