- Aktuelles
- Anliegen
-
Anliegen A - Z
- Anliegen
- Amt für Finanzwirtschaft
- Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Amt für Immobilienwirtschaft
- Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte
- Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
- Amt für Schule und Bildung
- Amt für Soziale Angelegenheiten
- Gesundheitsamt
- Gleichstellungsstelle
- Hauptamt
- Kreisbauamt
- Kreisordnungsamt
- Kreispolizeibehörde Direktion Zentrale Aufgaben
- Kreisjugendamt
- Kulturamt
- Kreis- und Regionalentwicklung
- Leitungsstab
- Personalamt
- Rechtsamt
- Schulamt für den Oberbergischen Kreis
- Straßenverkehrsamt
- Umweltamt
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Digitale Angebote
- Formulare
- Lebenslagen
- Mitarbeiter
- Anliegen
- Blutspendetermine im Oberbergischen Kreis
-
Anliegen A - Z
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität und Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Schule und Bildung
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Infos
- Impressum
Ansprechpartner/-innen
-
Sandra Hombach
Telefon 02261/88-3924
Fax 0226188-972-3924
E-Mail sandra.hombach@obk.deZimmer: 2-07
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
- Lebensmittel- und Verbraucherschutz
Lebenslagen
Liste der von den Bundesländern zugelassenen Gegenprobensachverständigen
Wenn bei einer amtlichen Kontrolle eines Lebensmittelunternehmens eine Probe genommen wird, um diese in einem amtlichen Laboratorium zu analysieren, ist der Kontrolleur verpflichtet, einen Teil der Probe oder, wenn dies nicht praktikabel ist, eine zweite Probe zurückzulassen, um dem Unternehmen eine Gegenanalyse zu ermöglichen. Der Hersteller kann auf die Entnahme der Gegenprobe verzichten.
Dies ist in § 43 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) geregelt.
Eine eventuelle Gegenanalyse muss von einem zugelassenen, privaten Sachverständigen durchgeführt werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt hier eine Liste der Gegenprobensachverständigen auf der Grundlage der Angaben der zuständigen Stellen der Länder zusammen.