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Ansprechpartner/-innen
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Herr Steinfort
Telefon 02261/88-3209
Fax 0226188-972-3209
E-Mail steinfort01@obk.deZimmer: 1-05
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
Gewerbe der Makler, gewerbliche Erlaubnis und (ggf. gemeinsam) Bauträger und Baubetreuer, gewerbliche Erlaubnis
Makler, Bauträger, Baubetreuer - Staatliche Erlaubnis nach § 34c GewO zur gewerbsmäßigen:
- Vermittlung von Grundstücken und/oder Räumen,
- Vermittlung von Darlehen aller Art außer den Darlehen, die Verbraucher zur Immobilienfinanzierung benötigen,
- Vorbereitung und Durchführung fremder Bauvorhaben
werden unbefristet und gebührenpflichtig erteilt.
Vorraussetzung
- natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder Betriebssitz im Oberbergischen Kreis
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung: keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder einer Vermögensstraftat
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Der Antrag wird bei der Gemeindeverwaltung am eigenen Wohnort (Rathaus) angenommen und mit allen notwendigen Unterlagen an den Oberbergischen Kreis weitergeleitet.
Welche Unterlagen benötige ich?
Ausgefüllter Antrag mit folgenden Unterlagen
- Führungszeugnis,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Auskunft des Amtsgerichts bezüglich Eintragung in Schuldnerkartei, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister.
Entstehen mir Kosten?
300 bis 850 €, Stand 02/2017
Rechtliche Grundlagen
- § 34c GewO
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