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Ansprechpartner/-innen
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Martin Weidenfelder
Telefon 02261/88-6230
Fax 0226188-972-6230
E-Mail martin.weidenfelder@obk.deZimmer: 1-13
Fritz-Kotz-Str. 17a
51674 Wiehl -
Andre Diederich
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Lebenslagen
Flurstück Verschmelzung
Bei der Vereinigung von Grundstücken werden auf Antrag der Eigentümer bisher selbständige Grundstücke nach dem Grundbuch zu einem Grundstück zusammengefasst.
Gleichzeitig mit der Vereinigung erfolgt, in der Regel, die Verschmelzung der Flurstücke im Kataster.
Einer Vereinigung bzw. Verschmelzung von Flurstücken muss das Grundbuchamt zustimmen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Flurstücke gleichmäßig belastet bzw. unbelastet sind.
Als Legitimationsnachweis ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich
Welche Unterlagen benötige ich?
Als Legitimationsnachweis ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich.
Entstehen mir Kosten?
Beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster ist die Vereinigung kostenfrei.
Rechtliche Grundlagen
Der formelle Antrag kann nur persönlich von den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster gestellt werden, weil eine öffentliche Beurkundung erforderlich ist.