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Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II - Kfz-Brief
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Änderungen im Kundenkontakt hin
www.obk.de/svakundenkontakt.
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) verloren,oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen eine Ersatzbescheinigung (Ersatzbrief).
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) …
- muss der letzte nachgewiesene Besitzer der ZB II persönlich beim Straßenverkehrsamt vorsprechen.
- Vor der Terminbuchung ist unbedingt eine telefonische Rücksprache erforderlich.
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
- lückenloser Eigentumsnachweis durch Kaufvertrag bzw. Kaufverträge
- Personalausweis
Wenn der Halter verstorben ist:
- Erbschein vom Amtsgericht
- Alle Erben müssen kommen.
- ggf. handschriftliche Abtretungserklärung und Kopie(n) der Personalausweise
Weitere Hinweise:
Terminvereinbarung ist erforderlich!
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de