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Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I - Kfz-Schein
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Änderungen im Kundenkontakt hin
www.obk.de/svakundenkontakt.
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) verloren, oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen eine Ersatzbescheinigung.
Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
- TÜV-Nachweis
- Personalausweis des Halters
- Eidesstattliche Verlusterklärung ZB I, vom Halter unterschrieben
Es ist keine Vollmacht erforderlich.
Weitere Hinweise:
Terminvereinbarung ist erforderlich!
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de