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Ausfuhr-Kennzeichen / Zollkennzeichen
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Änderungen im Kundenkontakt hin
www.obk.de/svakundenkontakt.
Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland überführen.
- Sie haben Ihren Erstwohnsitz im Oberbergischen Kreis,
- oder Sie wohnen im Ausland, und das Fahrzeug steht im Oberbergischen Kreis (Nachweis durch Kaufvertrag / Rechnung).
Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
- TÜV-Nachweis
- Kaufvertrag oder Rechnung, wenn Ihr Erstwohnsitz im Ausland liegt
- Personalausweis / ausländischer Pass
- Formular „Erfassung eines Empfangsberechtigten“, wenn Ihr Erstwohnsitz im Ausland liegt und Sie einen Dritten mit der Zulassung beauftragen
- Versicherungsbestätigung (gelb/grün = Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichen bei angemeldeten Fahrzeugen
Weitere Hinweise:
- Firmen, Vereine, Genossenschaften, Freiberufler
- Personalausweis
- SEPA-Lastschriftmandat
- Vollmacht bei Zulassung durch Dritte
Terminvereinbarung ist erforderlich!
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de