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Verlust Kennzeichen
Sie haben ein oder zwei Kennzeichenschilder verloren, oder es / sie wurden Ihnen gestohlen.
Sie müssen Ihr Fahrzeug umkennzeichnen lassen.
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder zweier Kennzeichen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
- TÜV-Nachweis
- Verlusterklärung Kennzeichen, vom Halter unterzeichnet
- Bestätigung der polizeilichen Anzeige (falls vorhanden)
- Personalausweis
- ggf. das verbliebene Kennzeichen
Weitere Hinweise:
Terminvereinbarung ist erforderlich! Ggf. anrufen.
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de