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Wiederzulassung Kfz, gleicher Halter innerhalb OBK
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Änderungen im Kundenkontakt hin
www.obk.de/svakundenkontakt.
Sie möchten ein Fahrzeug wiederzulassen.
Das Fahrzeug ist abgemeldet und war zuletzt im Oberbergischen Kreis auf Sie als Halter zugelassen.
Bei Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges im selben Bezirk auf denselben Halter sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
- TÜV-Nachweis
- Personalausweis
- Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
- SEPA-Lastschriftmandat
Weitere Hinweise:
- Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
- Finanziertes Fahrzeug
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- SEPA-Lastschriftmandat
- Vollmacht bei Zulassung durch Dritte
Terminvereinbarung ist erforderlich!
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de