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Ansprechpartner/-innen
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Frau Strupp
Telefon 02261/88-3622
Fax 02261/88-972-3622
E-Mail strupp01@obk.deZimmer: OG-13
Gummersbacher Strasse 41a
51643 Gummersbach
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Fahrtenbuch Anordnung
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Änderungen im Kundenkontakt hin
www.obk.de/svakundenkontakt.
Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einer Fahrzeughalterin bzw. einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf sie bzw. ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches anordnen, wenn die Feststellung einer Fahrzeugführerin bzw. eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.
Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter oder ihre Beauftragte bzw. sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt vor Beginn
- Name, Vorname und Anschrift der Fahrzeugführerin bzw. des Fahrzeugführers,
- das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie
- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt einzutragen.
- Nach Beendigung der Fahrt ist das Datum mit Uhrzeit und Unterschrift einzutragen.
Eine Stellungnahme zur beabsichtigten Fahrtenbuchauflage kann
- schriftlich oder
- persönlich zur Niederschrift
abgegeben werden.
Entstehen mir Kosten?
Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung zu berechnen sind.