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Beistandschaft durch das Jugendamt
Das Jugendamt bietet allen Müttern und Vätern minderjähriger Kinder im Rahmen einer Beistandschaft Beratung und Unterstützung an. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Nähere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Kreisjugendamtes unter dem Punkt Beistandschaften.
Wenn Sie einen Antrag auf Beistandschaft stellen wollen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, einen persönlichen Beratungstermin mit dem/ der zuständigen Sachbearbeiter/ in zu vereinbaren.