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Ansprechpartner/-innen
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Sabine Gräbener
Telefon 02261/88-5027
Fax 0226188-972-5027
E-Mail sabine.graebener@obk.deZimmer: 4-29
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Heike Lüttgenau
Telefon 02261/88-5037
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E-Mail heike.luettgenau@obk.deZimmer: 4-29
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Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen
Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen, die einer Berufstätigkeit nachgehen, besteht nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 des SGB IX) ein besonderer Kündigungsschutz.
Hiernach benötigt ein Arbeitgeber zum Ausspruch einer Kündigung an eine Schwerbehinderte bzw. einen Schwerbehinderten die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes.
Die Ermittlung des Sachverhaltes übernimmt dabei die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben des Oberbergischen Kreises.
Die Kontaktaufnahme kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Der Schwerbehindertenausweis und der Bescheid des Versorgungsamtes, aus dem die Art der Behinderung hervorgeht, sind vorzulegen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte:
Telefon 02261 88-5027 - Zuständig für Betriebsstätte in:
- Bergneustadt
- Engelskirchen
- Gummersbach
- Morsbach
- Nümbrecht
- Reichshof
- Waldbröl
- Wiehl
Telefon 02261 88-5037 - Zuständig für Betriebsstätten in:
- Hückeswagen
- Lindlar
- Marienheide
- Radevormwald
- Wipperfürth
Rechtliche Grundlagen
Schwerbehindertenrecht (Teil 2 des SGB IX)