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Ansprechpartner/-innen
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Herr Giehl
Telefon 02261/88-3214
Fax 0226188-972-3214
E-Mail ekkehard.giehl@obk.deZimmer: 1-09
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
Vorbeglaubigung einer Urkunde zur Verwendung im Ausland
Vorbeglaubigung sind notwendig im Verfahren zum Nachweis der Echtheit (Legalisation, Apostille) einer Urkunde oder (Melde-)Bescheinigung, die zur Vorlage im Ausland benötigt wird und die von einer Stadt bzw. Gemeinde im Kreisgebiet oder vom Oberbergischen Kreis selbst ausgestellt ist.
Voraussetzung ist, dass die Urkunde oder Bescheinigung von der zuständigen Behörde und dort von zuständiger Stelle ausgestellt wurde.
Urkunden, die von einem Standesbeamten unterschrieben sind, können direkt der Bezirksregierung Köln zur Beglaubigung vorgelegt werden.
Persönliche Vorsprache und Vereinbarung eines Termins erforderlich!
Welche Unterlagen benötige ich?
Original des benötigten Schriftstücks
Entstehen mir Kosten?
Gebührenfrei