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Ansprechpartner/-innen
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Frau Engelbreit
Telefon 02261/88-3213
Fax 0226188-972-3213
E-Mail claudia.engelbreit@obk.deZimmer: 1-09
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
Staatsangehörigkeitsausweis Ausstellung
Deutsche Staatsangehörigkeit
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit siehe Einbürgerungen
- Ausstellen eines Staatsangehörigkeitsausweises zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Welche Unterlagen benötige ich?
ausgefüllter Antrag mit folgenden Unterlagen (ggf. beglaubigte Kopien)
- Eigene Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde der Person, von der die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird
- Familienbuch der Eltern
- Eventuell weitere beweiskräftige Unterlagen
Entstehen mir Kosten?
25 Euro
Weitere Informationen
Ein gemeinsamer Staatsangehörigkeitsausweis für Eltern mit ihren minderjährigen Kindern ist zulässig, wenn für alle Beteiligten die Voraussetzungen gegeben sind.
Auch das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit kann bescheinigt werden.
Der Antrag wird bei der Gemeindeverwaltung am eigenen Wohnort (Rathaus) aufgenommen und mit allen notwendigen Unterlagen an den Oberbergischen Kreis weitergeleitet.
Rechtliche Grundlagen
Nachweis durch Urkunden o. a. schriftliche Beweismittel, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde und nicht wieder verloren gegangen ist - hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt
Schriftlicher Antrag (Formular) der betroffenen Person, bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter