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Ansprechpartner/-innen
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Wolfgang Funke
Telefon 02261/88-6783
Fax 0226188-972-6783
E-Mail wolfgang.funke@obk.deZimmer: 9-04
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Frau Herpertz
Telefon 02261/88-6785
Fax 0226188-972-6785
E-Mail sabine.herpertz@obk.deZimmer: 9-05
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Frau Piper
Telefon 02261/88-6784
Fax 0226188-972-6784
E-Mail ricarda.piper@obk.deZimmer: 9-06
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
- Antrag - auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer gem. § 28 NachwV
Merkblätter/Vordrucke
Vergabe einer Abfallerzeugernummer
Die Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer und notwendig, den Vorgaben der §§ 50, 51 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie der Nachweisverordnung (NachwV) Rechnung zu tragen.
Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als insgesamt zwei Tonnen gefährlicher Abfälle anfallen, unterliegen hiernach der Nachweispflicht und benötigen u. U. eine Abfallerzeugernummer. Diesbezüglich sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Entsorgungsunternehmen halten.
Eine gewerbliche Abfallerzeugung liegt vor, wenn die Erzeugung zum Zweck der Einnahmeerzielung erfolgt.
Für die Beantragung einer Abfallerzeugernummer benutzen Sie bitte den Vordruck rechts unter Merkblätter und Vordrucke.
Kosten
Für das Verfahren zur Bearbeitung einer Abfallerzeugernummer sieht die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW eine Gebühr von 50,00 € vor.
Bei Fragen zur Vergabe einer Abfallerzeugernummer stehen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.
Bergneustadt, Engelskirchen, Lindlar, Wiehl | Herr Funke |
Gummersbach, Morsbach, Waldbröl | Frau Herpertz |
Nümbrecht, Reichshof | Frau Piper |
Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth | Frau Ryll |