- Aktuelles
- Anliegen
-
Anliegen A - Z
- Anliegen
- Amt für Finanzwirtschaft
- Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Amt für Immobilienwirtschaft
- Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte
- Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
- Amt für Schule und Bildung
- Amt für Soziale Angelegenheiten
- Gesundheitsamt
- Gleichstellungsstelle
- Hauptamt
- Kreisbauamt
- Kreisordnungsamt
- Kreispolizeibehörde Direktion Zentrale Aufgaben
- Kreisjugendamt
- Kulturamt
- Kreis- und Regionalentwicklung
- Leitungsstab
- Personalamt
- Rechtsamt
- Schulamt für den Oberbergischen Kreis
- Straßenverkehrsamt
- Umweltamt
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Digitale Angebote
- Formulare
- Lebenslagen
- Mitarbeiter
- Anliegen
- Blutspendetermine im Oberbergischen Kreis
-
Anliegen A - Z
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität und Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Schule und Bildung
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Infos
- Impressum
Ansprechpartner/-innen
-
Sibylle Kronimus
Telefon 02261/88-6733
Fax 0226188-972-6733
E-Mail sibylle.kronimus@obk.deZimmer: 8-04
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Ulrich Herweg
Telefon 02261/88-6731
Fax 0226188-972-6731
E-Mail ulrich.herweg@obk.deZimmer: 8-06
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Altlast-Verdachtsflächen-Kataster
Altlastenkataster
Im sogenannten Altlast-Verdachtsflächen-Kataster des Oberbergischen Kreises werden durch die Untere Bodenschutzbehörde Informationen über Altlasten und schädliche Bodenveränderungen, z. B. über die örtliche Lage sowie Art und Ausmaß der Verunreinigung von Grundstücken, registriert.
Sind im Untergrund sogenannte Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden, können durch schädliche Stoffe und Substanzen Gefahren für die Umwelt und den Menschen hervorrufen werden.
Nicht nur Boden, Pflanzen und das Grundwasser, sondern auch Raumluft und die Bausubstanz können belastet sein und in der Folge den Menschen als Nutzer von Boden und Gebäuden schädigen.
In diesem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster sind etwa 650 Flächen enthalten (Stand: Nov. 2020), die sich in den 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden befinden. Dabei handelt es sich um ca. 310 Altablagerungen und 340 Altstandorte.
Hinzu kommen noch zahlreiche Flächen mit einem Anfangsverdacht.
Dieses Kataster wird laufend fortgeschrieben und ergänzt.
Soll ein Grundstück erworben, bebaut oder in seiner Nutzung geändert werden, ist seine „Altlastenfreiheit“ von Interesse.
Mit einem Antrag bei der Unteren Bodenschutzbehörde können Eigentümer, Käufer, Bauherren, bevollmächtigte oder beauftragte Personen eine schriftliche Altlastenauskunft erhalten.
Wenden Sie sich hierfür bitte an Herrn Marc Cappel.
Weitere Informationen
Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu den Ansprechpartner/innen der Unteren Bodenschutzbehörde aufnehmen.