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Ansprechpartner/-innen
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Frau Strupp
Telefon 02261/88-3622
Fax 02261/88-972-3622
E-Mail strupp01@obk.deZimmer: OG-13
Gummersbacher Strasse 41a
51643 Gummersbach
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Lebenslagen
Genehmigung Taxi und Mietwagen
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Taxen, Mietwagen und Kraftomnibussen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
Die gewerbliche Personenbeförderung ist genehmigungspflichtig!
Eine Genehmigung kann einem Unternehmer für die Dauer von fünf Jahren erteilt werden, wenn
- der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist,
- der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist
- und bei einem Mietwagenunternehmen kein baurechtlichen Bedenken hinsichtlich des notwendigen Betriebssitzes bestehen.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Formantrag
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapital- und Zusatzbescheinigung)
- Nachweis der fachlichen Eignung mit Nummer der ausstellenden Industrie- und Handelskammer
- Führungszeugnis für den Antragsteller sowie für alle Geschäftsführer einer juristischen Person
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller sowie für alle Geschäftsführer einer juristischen Person und für die juristische Person selber
- Bescheinigungen in Steuersachen des für den Unternehmenssitz zuständigen Finanzamtes
- Bescheinigung des Stadt-/Gemeindesteueramtes des Betriebssitzes über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen und Steuern gegenüber der Stadt bzw. Gemeinde
- Bescheinigung der Krankenkasse des Unternehmens für seine Person und die Beschäftigten des Unternehmens
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft über die Anmeldung des Unternehmens und die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge“