- Aktuelles
- Anliegen
-
Anliegen A - Z
- Anliegen
- Amt für Finanzwirtschaft
- Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Amt für Immobilienwirtschaft
- Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte
- Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
- Amt für Schule und Bildung
- Amt für Soziale Angelegenheiten
- Gesundheitsamt
- Gleichstellungsstelle
- Hauptamt
- Kreisbauamt
- Kreisordnungsamt
- Kreispolizeibehörde Direktion Zentrale Aufgaben
- Kreisjugendamt
- Kulturamt
- Kreis- und Regionalentwicklung
- Leitungsstab
- Personalamt
- Rechtsamt
- Schulamt für den Oberbergischen Kreis
- Straßenverkehrsamt
- Umweltamt
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Digitale Angebote
- Formulare
- Lebenslagen
- Mitarbeiter
- Anliegen
- Blutspendetermine im Oberbergischen Kreis
-
Anliegen A - Z
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität und Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Schule und Bildung
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Infos
- Impressum
Ansprechpartner/-innen
-
Barbara Eurich
Telefon 02261/88-6724
Fax 0226188-972-6724
E-Mail barbara.eurich@obk.deZimmer: 9-07
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Helene Schatschneider
Telefon 02261/88-6726
Fax 0226188-972-6726
E-Mail helene.schatschneider@obk.deZimmer: 9-10
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Genehmigung von Anlagen nach den §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen bedürfen einer Genehmigung nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Welche Anlagen der Genehmigungspflicht unterliegen (abhängig von Art und Größe der Anlage sowie von dem Erreichen bestimmter Leistungswerte), ist der 4. Verordnung zum BImSchG - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen zu entnehmen.
Die Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV durchgeführt.
Bei Fragen zur Genehmigung von Anlagen mit potenziell schädlichen Umwelteinwirkungen wenden Sie sich bitte an:
Frau Eurich | Engelskirchen, Lindlar, Nümbrecht, Wiehl |
Frau Schatschneider | Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth |
Herrn Rumpel | Bergneustadt, Gummersbach, Morsbach, Reichshof, Waldbröl |
Welche Unterlagen benötige ich?
Die Formulare zu Genehmigungs- und Änderungsverfahren gemäß § 4 bzw. § 16 BImSchG sowie zu Anzeigen nach § 15 Abs. 1 und Abs. 3, § 23 a und § 67 Abs. 2 BImSchG finden Sie auf der Internetseite der Staatlichen Umweltverwaltung in NRW unter "Immissionsschutz und Anlagensicherheit/Bundes-Immissionsschutzrecht".