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Ansprechpartner/-innen
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Peter Küster
Telefon 02261/88-6773
Fax 0226188-972-6773
E-Mail peter.kuester@obk.deZimmer: 10-06
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Sandra Kallwitz
Telefon 02261/88-6741
Fax 02261/88-972-6741
E-Mail sandra.kallwitz@obk.deZimmer: 10-16
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
- Antrag - auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 22 LWG NRW
Merkblätter/Vordrucke
Anlagen in und an Gewässern
Alle Anlagen, die in der Nähe von Gewässern errichtet werden sollen, wie z. B. Brücken, Stege, Gewässerkreuzungen usw., sind gemäß § 22 Landeswassergesetz wasserrechtlich genehmigungspflichtig.
Welche Unterlagen benötige ich?
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag nach § 22 LWG NRW,
- formloses Antragsschreiben,
- Erläuterungsbericht mit hydraulischer Berechnung,
- Übersichtsplan, Lagepläne sowie Längs- und Querprofile.
Der genaue Umfang der vorzulegenden Unterlagen sollte vor Antragstellung abgestimmt werden.
Weitere Informationen
Die Mitarbeiter der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth, Lindlar, Marienheide, Bergneustadt, Engelskirchen |
Herr Küster |
Reichshof, Wiehl, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach, Gummersbach | Frau Kallwitz |