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Ansprechpartner/-innen
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Barbara Lackner
Telefon 02261/88-6744
Fax 0226188-972-6744
E-Mail barbara.lackner@obk.deZimmer: 9-16
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Johannes Rüther
Telefon 02261/88-6746
Fax 0226188-972-6746
E-Mail johannes.ruether@obk.deZimmer: 9-09
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Jörg Grüber
Telefon 02261/88-6709
Fax 02261/88-972-6709
E-Mail joerg.grueber@obk.deZimmer: 9-17
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Björn Budig
Telefon 02261/88-6748
Fax 0226188-972-6748
E-Mail bjoern.budig@obk.deZimmer: 9-11
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
- Antrag - Einbau von Recycling-Baustoffen
Merkblätter/Vordrucke
- Wasserentnahmen
Verwandte Dienstleistungen
Recyclingbaustoffe
Nach dem Wasserrecht müssen alle Maßnahmen (z.B. Baumaßnahmen), die das Grund- oder Oberflächenwasser (Bäche, Flüsse etc.) beeinträchtigen könnten, vorab beantragt und von der Wasserbehörde genehmigt werden (erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen wie z.B. Wasserentnahmen).
Eine solche Maßnahme ist auch der Einbau von Recyclingbaustoffen (z.B. bei Baumaßnahmen), weil durch Niederschläge oder schwankende Grundwasserstände Schadstoffe ausgewaschen werden können. Diese führen zu einer Grundwasserschädigung.
Im wasserrechtlichen gebührenpflichtigen Erlaubnisverfahren werden die entsprechenden Einbauvoraussetzungen geprüft.
Welche Unterlagen benötige ich?
Antrag. (siehe Merkblätter / Vordrucke in der rechten Spalte)
Entstehen mir Kosten?
Die Leistung ist gebührenpflichtig. Es wird eine Mindestgebühr von 200,00 € bei privaten und 400,00 € bei gewerblichen Vorhaben erhoben.
Weitere Informationen
Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:
Bergneustadt, Morsbach, Reichshof, Waldbröl | Herr Rüther |
Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Wiehl, Wipperfürth | Herr Grüber |
Gummersbach | Frau Lackner |
Hückeswagen, Nümbrecht, Radevormwald | Herr Budig |