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Ansprechpartner/-innen
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Herr Steinfort
Telefon 02261/88-3209
Fax 0226188-972-3209
E-Mail steinfort01@obk.deZimmer: 1-05
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
Wohnimmobilienverwaltung
Staatliche Erlaubnis nach § 34c GewO zur gewerbsmäßigen Verwaltung von Eigentums- oder Mietwohnungen für Dritte
Vorraussetzung
- natürliche oder juristische Person mit
- Wohnort oder Betriebssitz im Oberbergischen Kreis
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung: keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder einer Vermögensstraftat
- Vorliegen einer beruflichen Haftpflichtversicherung
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Der Antrag wird bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am eigenen Wohnort (Rathaus) angenommen und mit allen notwendigen Unterlagen an den Kreis weiter geleitet.
Welche Unterlagen benötige ich?
Einzureichen ist ein ausgefüllter Antrag mit folgenden Unterlagen:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
- bei juristischen Personen außerdem: aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- o. Vereinsregister,
- zwei Bescheinigungen in Steuersachen vom Finanzamt und Gemeindesteueramt im Rathaus,
- Auskunft des Amtsgerichts bezüglich Eintragung in Schuldnerverzeichnis, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
- Führungszeugnis,
- Stellungnahme der Kreispolizeibehörde,
- Versicherungsbestätigung (!)
Entstehen mir Kosten?
300 – 3.600 € (Stand August 2018)
Muss ich Fristen beachten?
unbefristet und gebührenpflichtig