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Sibylle Kronimus
Telefon 02261/88-6733
Fax 0226188-972-6733
E-Mail sibylle.kronimus@obk.deZimmer: 8-04
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51643 Gummersbach -
Ulrich Herweg
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Moltkestr. 42
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Bodenschutz
Boden ist eine unentbehrliche Lebensgrundlage, ebenso wie Wasser und Luft.
Seit dem 1. März 1999 ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) in Kraft.
Hierin wird erstmalig der Boden als gesetzlich geschütztes Umweltgut betrachtet.
Dieses Gesetz regelt, wie der Boden mit seinen verschiedenen Funktionen über eine Vielzahl von
- Vorsorgemaßnahmen
- Beschränkungsmaßnahmen
- Sicherungsmaßnahmen und
- Sanierungsmaßnahmen
geschützt werden kann.
Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes ist die Untere Bodenschutzbehörde.
Zu ihren Aufgaben gehört die Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung/Sicherung von Altablagerungen und Altstandorten (Altlasten), altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen sowie sonstigen stofflichen Bodenveränderungen.
Außerdem werden fachtechnische Stellungnahmen u. a. für Planverfahren, Bauvorhaben, Verfahren nach BImSchG, landschafts-, abfall- und wasserrechtliche Verfahren abgegeben.
Weitere Informationen
Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu den Ansprechpartner/innen der Unteren Bodenschutzbehörde aufnehmen.