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Naturschutzwacht - Naturschutzwächter
Zur Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde soll nach § 69 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) eine Naturschutzwacht eingerichtet werden, der im Wesentlichen die Funktion eines Vermittlers zwischen landschaftlicher Wirklichkeit und naturschutzbehördlicher Aktivität zugedacht ist. Die Naturschutzwacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden.
Der Oberbergische Kreis führt seit langem eine Naturschutzwacht, derzeit besteht diese aus 18 ehrenamtlichen Mitgliedern.
Über das gesamte Gebiet des Oberbergischen Kreises mit seinen 13 Städten und Gemeinden von Radevormwald im Norden bis Morsbach im Süden wurden den Mitarbeitern lokal begrenzte Bezirke für ihre Tätigkeit zugewiesen, gegenwärtig ein bis zwei Mitarbeiter pro Kommune.
Hervorzuheben ist die Tätigkeit der Landschaftswacht als Teil der „Ordnungspartnerschaft Bever“ im Großraum um die Bevertalsperre.
Hier wird in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsämtern der Städte Hückeswagen und Wipperfürth, der Polizei, dem Forstamt, Behörden der Kreisverwaltung und dem Talsperrenbetreiber seit 2004 ein intensiverer Blick auf Missstände (wie Parken im Landschaftsschutzgebieten, unerlaubtes Grillen etc. …) rund um das Naherholungsgebiet Bevertalsperre geworfen.
Vorrangig durch erfolgreiche Aufklärungsarbeit konnten dort in den letzten Jahren gute Verbesserungen erzielt werden.
Für neue Mitglieder sieht der formelle Ablauf vor, dass die Beauftragten für den Außendienst (Naturschutzwacht) auf Vorschlag des Naturschutzbeirats von der Unteren Naturschutzbehörde bestellt werden.
Ohne Vorschlag des Beirats ist die Bestellung von Beauftragten für den Außendienst nicht zulässig.