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Telefon 02261/88-6230
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Straßenschlussvermessung
Mit Straßenschlussvermessung bezeichnet man die abschließende Fortführungsvermessung nach einem Straßenausbau oder einem Straßenneubau.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich oder schriftlich (formlos) erfolgen.
Der Antrag kann auch bei jedem in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenier gestellt werden. In der Regel sind die Straßenbaulastträger die Antragsteller.
Entstehen mir Kosten?
Die Gebühren für die Straßenschlussvermessung richtet sich gemäß Vermessungsgebührenordnung nach der Länge und der Art der zu vermessenen Straße und der Anzahl der neu entstehenden Grundstücke.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf telefonische Anfrage.