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Vertragsnaturschutz
Ziele
- Förderung der Artenvielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Erhalt der Kulturlandschaft
- Pflege von Naturschutzgebieten und Biotopen nach § 62 des Landschaftsgesetzes NRW
Es werden Verträge mit 5-jähriger Laufzeit geschlossen. Für die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Beschränkungen des Einsatzes von Düngemitteln, Reduzierung des Viehbesatzes oder spätere Mahd-Termine) wird eine Entschädigung gezahlt.
Antragsberechtigt sind Landwirte. Rechtsgrundlagen sind die ELER-Verordnung der EU, die Rahmenrichtlinie des Landes NRW und das Oberbergische Kulturlandschaftsprogramm OKULA. Die Kosten werden zu 45 % von der EU getragen.
Kontakt
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte
Moltkestraße 34
51643 Gummersbach
Telefon 02261 88-6102
Telefax 02261 88-972-6102
E-Mail amt61@obk.de
Letzte Änderung: 27. August 2018