Coronabedingte Besuchsregeln
Voranmeldung erforderlich
Die Dienststellen der Kreisverwaltung sind nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar. Insbesondere für dringende, unaufschiebbare persönliche Vorsprachen können telefonisch Termine vereinbart werden.
Neben den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen, die im Bürger-Service-Portal der Kreisverwaltung unter www.obk.de/anliegen abrufbar sind, ist die Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 02261 88-0 (Telefonzentrale) oder die entsprechende Dienststelle telefonisch erreichbar.
3G-Regelung
Beim Besuchs der Dienstgebäude gilt die 3G-Regelung. Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Beim Zutritt ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Zwischen der Durchführung des Tests (www.obk.de/testsstellen) und dem Besuch der Kreisverwaltung dürfen höchstens 24 Stunden liegen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.
Maskenpflicht
Der Oberbergische Kreis macht von seinem Hausrecht Gebrauch und ordnet eine Maskenpflicht für die Besucher*innen seiner Dienststellen an.
Beim Betreten der Dienststellen der Kreisverwaltung muss eine medizinische Maske oder Atemschutzmaske getragen werden:
- FFP2-Maske (ohne Ventil)
- FFP3-Maske (ohne Ventil)
- OP-Maske
Ausnahmen: Sofern Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Gesichtsmaske oder keine Atemschutzmaske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
Mehrsprachige Information zu 3G:
Letzte Änderung: 24. November 2021