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Grundsicherung im Alter
Seit dem 01.01.2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Das über nachstehenden Link aufrufbare Info-Blatt informiert Sie über alle wesentlichen Inhalte dieser Leistung:
Außerdem können Sie sich folgende Vordrucke aufrufen:
- Erstantrag auf Grundsicherung
- Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung
- Gemeinsamer Antrag auf Sozialhilfe und Grundsicherung bei Heimaufnahme
- Mietbescheinigung
Auskunft erteilt |
Herr Frank Klein
|
Telefon
|
02261 88-5007
|
Fax
|
02261 88-9725007
|
frank.klein@obk.de |
Letzte Änderung: 10. November 2020